Erfreut zeigen sich die beiden Landtagsabgeordneten Sandra Boser und Marion Gentges darüber, dass das Land Baden-Württemberg zahlreiche Projekte aus Kommunen ihres Wahlkreises mit einer Fördersumme von insgesamt 1.665.330 EUR aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt.
Konkret profitieren von den Fördermitteln im Wahlkreis der beiden Abgeordneten Projekte in folgenden Kommunen: Ettenheim und Hofstetten erhalten je 100.000 €. Die Gemeinden Schuttertal, Schwanau und Wolfach dürfen sich über Fördersummen in Höhe von jeweils 110.000 €, Fischerbach über einen Betrag von 99.170 € sowie Oberwolfach über 55.000 € freuen. In Friesenheim werden gleich vier Projekte mit einer Summe von insgesamt 218.025 € gefördert und auch die Stadt Haslach erhält für drei Projekte eine Fördersumme von 328.135 €. Mit einem Betrag von 250.000 € wird die Stadt Hausach für zwei Projekte bedacht und auch Steinach erhält für insgesamt drei Projekte eine Förderung in Höhe von 185.000 €. In allen Gemeinden liegt der Förderschwerpunkt zumeist im Bereich Innenentwicklung/Wohnen.
Die Landtagsabgeordnete Marion Gentges begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Ich freue mich sehr über die Förderung. Es ist wichtig, dass gute Ideen nicht an langen Wartezeiten scheitern. Wenn die Planungen stehen, muss es auch losgehen können.
Und auch Sandra Boser MdL ergänzt hierzu: „Genau dafür ist diese unterjährige Entscheidung da – und genau deshalb ist sie für uns im Wahlkreis so wertvoll. Das ist ein starkes Signal für unsere Region.“
Das ELR ist das zentrale Förderinstrument des Landes für die integrierte Strukturentwicklung im Ländlichen Raum. Mit der jetzt veröffentlichten unterjährigen Programmentscheidung 2025 unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Projekte, die besonders planungsreif sind und kurzfristig starten können oder müssen.
Landesweit wurden 242 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 20 Millionen Euro in die Förderung aufgenommen. Unterstützt werden insbesondere Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung und -umnutzung in Ortskernen, der Bau von Einrichtungen zur medizinischen Versorgung oder Projekte für gemeinschaftliche Nutzung. Mehr als die Hälfte der Projekte erhalten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen.
Hintergrund:
Das ELR existiert seit 1995 und bündelt die Schwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. Förderfähig sind kommunale wie private Projekte, die zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gemeinden beitragen. Anträge für das reguläre Jahresprogramm 2026 können bis 30. September 2025 digital bei den Regierungspräsidien eingereicht werden.