(Lahr) Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll über das Jahr 2026 hinaus verlängert werden. Für mehr als 130 Städte und Gemeinden soll der Schutz vor überhöhten Mieten damit weiter gelten. Zugleich soll die Gebietskulisse an die aktuelle Situation auf den Wohnungsmärkten angepasst werden. Mannheim, Konstanz und Kehl sollen künftig neu aufgenommen werden. Der Ministerrat hat die entsprechenden Verordnungsentwürfe zur Anhörung freigegeben.
Sandra Boser MdL erklärt dazu:
„Bezahlbares Wohnen entscheidet für viele Menschen darüber, ob sie sich ihre Stadt oder Gemeinde noch leisten können. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass Friesenheim, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr, Mahlberg und Meißenheim auch ab 2027 weiter von der Mietpreisbremse erfasst werden sollen. Gleichzeitig wird die Gebietskulisse angepasst und mit Mannheim, Konstanz und Kehl sollen drei weitere Städte aufgenommen werden. Gerade in Hochschulstädten wie Mannheim und Konstanz ist bezahlbarer Wohnraum auch für Studierende und Auszubildende eine große Herausforderung. Ein Studium oder eine Ausbildung darf nicht daran scheitern, dass vor Ort kein bezahlbares Zimmer zu finden ist.
Wir Grünen haben uns dafür eingesetzt, noch einmal genau auf die tatsächliche Situation vor Ort zu schauen und die Gebietskulisse entsprechend anzupassen. Denn auf angespannten Wohnungsmärkten brauchen Mieterinnen und Mieter einen wirksamen Schutz vor stark steigenden Mietpreisen.
Genauso wichtig ist aber: Vermieten muss sich weiterhin lohnen. Mieterschutz und erfolgreiches Vermieten dürfen kein Gegensatz sein. Wir brauchen private Vermieterinnen und Vermieter ebenso wie Investitionen in neuen Wohnraum. Denn die Mietpreisbremse allein schafft keine einzige neue Wohnung. Deshalb müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht und schneller gebaut werden kann.“
Die neue Mietpreisbremse soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und bis Ende 2029 gelten. In den betroffenen Kommunen darf die Miete bei einer Neuvermietung grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Für bestimmte Fälle, etwa Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, gelten Ausnahmen.
Die Grünen haben die Verlängerung und Weiterentwicklung der Mietpreisbremse am Mittwoch zudem zum Thema einer Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg gemacht
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