Sandra Boser MdL und Marion Gentges MdL äußern sich erfreut über die Finanzspritze des Landes:
„Die Förderentscheidung des Landes ist eine Auszeichnung für unsere innovativen Unternehmen vor Ort“.
(Hausach) - Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Programms „Spitze auf dem Land“ mit 3,8 Millionen Euro. Das hat das Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Donnerstag (9. Januar 2025) bekannt gegeben. In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie „Spitze auf dem Land“ insgesamt rund 46 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. Mit der 23. Auswahlrunde werden zehn Unternehmen gefördert, die insgesamt 3,8 Millionen Euro an Fördermitteln erhalten. Die Firma Kienzler Stadtmobiliar GmbH ist eines dieser zehn Unternehmen und darf sich über eine Förderung freuen.
Marion Gentges MdL: „Die Kienzler Stadtmobiliar GmbH steht beispielhaft für die Innovationskraft unserer Unternehmen. Die Förderzusage stellt das unter Beweis.“
Sandra Boser MdL: „Baden-Württemberg ist bekannt für seine starken kleinen und mittelständischen Unternehmen, oft Weltmarktführer im Ländlichen Raum. Diese Entwicklung treiben wir mit der Förderlinie voran. Die Energie- und Ressourceneffizienz des Projekts spielt eine große Rolle im Entscheid und trägt vor allem dazu bei, dass die Unternehmen im internationalen Wettbewerb vorne bleiben. Wir wollen, dass Baden-Württemberg weiterhin Spitze auf dem Land bleibt.“
Hintergrund:
Wirtschaftlich sind städtische und ländliche Regionen in Baden-Württemberg bislang nahezu gleich stark, ein Grundpfeiler für Lebensqualität und Arbeitsplätze im Ländlichen Raum. Innovative Unternehmen und dezentrale Strukturen sorgen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Die Landesregierung unterstützt mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land“ seit 2013 gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten in Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum, die das Potenzial zur Technologieführerschaft haben. Förderfähig sind beispielsweise umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude und Maschinen sowie in verbesserte Produktionsverfahren und Prozesse. So wird die Innovationskraft gestärkt, damit nachhaltiges Wachstum sowie Beschäftigung in der Fläche Baden-Württembergs erzielt werden können.