Sandra Boser MdL und Marion Gentges MdL freuen sich über die Zuwendung des Landes: „Die ELR-Förderung 2024 ist ein wichtiger Beitrag für die zukunftsgerechte Entwicklung unserer Region. Insgesamt fließen 4.304.900 € in 58 Projekte in 14 Gemeinden im Wahlkreis. Mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen und dem Fokus auf die Erhaltung von Bestandsgebäuden kann dem Flächenverbrauch mit dem Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum etwas entgegensetzt werden.“
Die Förderbescheide hat am Freitag 1. März 2024 das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart veröffentlicht. Die Zuschüsse stammen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Das Programm unterstützt Wirtschaft, Wohnen in den Ortskernen und Gemeinschaftseinrichtungen in ländlichen Gemeinden. Auch der Erhalt von Dorfläden kann unterstützt werden.
Die konsequente Ausrichtung des ELR-Programms an Kriterien wie Energieeffizienz und Klimaschutz lobt Sandra Boser MdL: „Seit dieser Förderperiode müssen ELR-geförderte Neubauten im Bereich Grundversorgung vorwiegend in Holzbauweise oder einem mit Blick auf die Klimabilanz vergleichbaren Baustoff erstellt werden. Projekte im Bereich Wohnen und Bauen, die zum Beispiel mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz umgesetzt werden, erhalten höhere Zuschüsse.“
Mit dem Programmentscheid 2024 unterstützt die Landesregierung 1113 strukturell bedeutende Projekte mit insgesamt 104,4 Millionen Euro – von der Dorfladen-Modernisierung bis zum Neubau eines Produktionsgebäudes. Über die Hälfte der Projekte (850 Projekte mit einem Fördervolumen von über 50 Mio. €) schafft insbesondere Wohnraum in den Ortskernen. Unterstützt werden private, kommunale und gewerbliche Vorhaben.
Marion Gentges MdL: „Attraktives Wohnen für Jung und Alt und eine wohnortnahe Grundversorgung sind das A und O für die Zukunft unserer Dörfer und ländlich geprägten Regionen. Unsere Dörfer sollen weiterhin attraktiv bleiben für viele Menschen. Sie sollen gerne auf dem Land leben und arbeiten. Dafür stellen wir im ELR-Programm seit vielen Jahren zuverlässig Mittel zur Verfügung. Damit wir auch in Zukunft die Herausforderungen gemeinsam meistern können.“
Insgesamt erhalten die folgenden Städte und Gemeinden 2024 eine ELR-Förderung:
Die Stadt Ettenheim erhält für zwei Projekte mit dem Förderschwerpunkt Grundversorgung 76.410 EUR.
Die Gemeinde Fischerbach erhält für ein Projekt mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 57.575 EUR.
Die Gemeinde Friesenheim erhält für insgesamt 15 Projekte mit den Förderschwerpunkten Arbeiten, Innenentwicklung/Wohnen und Grundversorgung 758.335 EUR.
Die Gemeinde Gutach erhält für 3 Projekte mit den Förderschwerpunkten Arbeiten und Innenentwicklung/Wohnen 345.000 EUR.
Die Stadt Haslach erhält für 4 Projekte mit den Förderschwerpunkten Arbeiten und Innenentwicklung/Wohnen 327,605 EUR.
Die Stadt Hausach erhält für 6 Projekte mit den Förderschwerpunkten Arbeiten und Innenentwicklung/Wohnen 437.390 EUR.
Die Gemeinde Hofstetten erhält für zwei 2 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 110.970 EUR.
Die Stadt Hornberg erhält für 5 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 417.060 EUR.
Die Gemeinde Mühlenbach erhält für 3 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 232.135 EUR.
Die Gemeinde Oberwolfach erhält für 3 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 236.470 EUR.
Die Gemeinde Schuttertal erhält für 2 Projekte mit dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen 96.445 EUR.
Die Gemeinde Seelbach erhält für ein Projekt mit dem Förderschwerpunkt Grundversorgung 200.000 EUR.
Die Gemeinde Steinach erhält für 3 Projekte mit den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen und Arbeiten 660.000 EUR.
Die Stadt Wolfach erhält für 6 Projekte mit den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen und Arbeiten 349.495 EUR.