Der Ersatzneubau der Brücke über die Schutter in der Kruttenaustraße in Lahr sowie die Modernisierung der DB Brücke in Hugsweier haben es dieses Jahr in das Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau geschafft. Damit unterstützt das Land die Stadt Lahr mit einem Betrag von 403.000 EUR und den Ortenaukreis für die Maßnahme in Hugsweier mit einer Zuwendung in Höhe von 348.000 EUR bei den Herausforderungen im kommunalen Straßenbau.
„Wir freuen uns sehr, dass auch zwei Maßnahmen aus unserem Wahlkreis vom Land im Rahmen des Förderprogramms ,Kommunaler Straßenbau‘ profitieren. Die Fördermittel sind ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur und moderner Mobilität.“, sagen die Landtagsabgeordneten Sandra Boser und Marion Gentges.
Das Förderprogramm zum Kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) wird jährlich im Frühjahr fortgeschrieben. Ins Programm 2023 wurden 85 neue Maßnahmen mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 80,3 Millionen Euro aufgenommen. Damit werden Gesamtinvestitionen in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg von rund 174,6 Millionen Euro angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt auf der Sanierung von Brücken und dem Umbau zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten.
Hinweis:
Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).
Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den KStB läuft in der Regel bis 31. Oktober. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit. Sie ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt dann die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.
(02.05.23)