Sandra Boser legt Kultusministerin nahe, bei den geöffneten SBBZ und Schulkindergärten vorübergehend auf Notbetreuung umzustellen
Mit großer Sorge um die Gesundheit der Mitarbeitenden, Kinder und Jugendlichen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (SBBZ) wendet sich die Bildungsexpertin der Landtagsgrünen in einem Brief an Kultusministerin Susanne Eisenmann. Vor dem Hintergrund des mutierten Corona-Virus legt Sandra Boser der Ministerin nahe, an den SBBZ vorrübergehend auf Notbetreuung umzustellen. Auch müsse über deutlich mehr Gesundheitsschutz bei der Notbetreuung an Kitas und Kindergärten nachgedacht werden.
In ihrem Brief betont die Grüne Fraktions-Vize ausdrücklich ihr Verständnis für die besondere Belastung der Familien. Deshalb habe die Rückkehr zum Regelbetrieb in den SBBZ mit den Schwerpunkten geistige und körperliche und mobile Entwicklung sowie zu den Schulkindergärten nach den Weihnachtsferien ihre Unterstützung gefunden; Kinder und Jugendliche erhalten dort auch wichtige Therapien. „Nachdem wir aber nun in Baden-Württemberg immer stärker mit der Mutation des Virus konfrontiert sind, ist ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an diesen Schulen kaum zu erbringen. Um den Schutz des pädagogischen Personals und der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, halte ich es für notwendig, hier auf ein Angebot der Notbetreuung zurückzugreifen.“
Boser schreibt weiter: „Das Angebot der Notbetreuung ist eine wichtige Unterstützung und Entlastung für die Familien in der Pandemie.“ Sorge bereiteten ihr jedoch Rückmeldungen von Einrichtungen, Kitas, Schulen und Eltern, dass Corona-Hygiene- und Schutzkonzepte kaum noch umzusetzen seien, weil die Notbetreuung vielerorts immer mehr in Anspruch genommen werde. Deshalb fordert Sandra Boser von der Ministerin, „dass an den Schulen und Einrichtungen, an denen die Nachfrage signifikant über dem Durchschnitt liegt, der Nachweis über den Platzbedarf überprüft wird. Dabei bitte ich Sie zudem zu prüfen, ob hier nicht wieder eine Priorisierung vorgenommen werden kann, wie sie im ersten Lockdown vorlag.“
Um den Schutz des Personals in der Notbetreuung zu gewährleisten, sollten in der Notbetreuung FFP2-Masken zwingend vorliegen. Bosers Frage an die Kultusministerin lautet, ob dies gewährleistet sei. Die bildungspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen weiter: „FFP2-Masken können auch in den Kindertageseinrichtungen einen zusätzlichen Schutz bieten. Diese könnten außerhalb der Arbeit mit den Kindern eingesetzt werden, insbesondere dann, wenn sich Erwachsene begegnen könnten. Daher möchte ich Sie fragen, ob auch dort medizinische Masken vorgesehen sind?“ Gegebenenfalls, betont Boser, müssten dringend Anpassungen vorgenommen werden.